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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

01

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der BOTFORCE Technology GmbH ("Auftragnehmer") und Unternehmern gemäß § 1 KSchG ("Auftraggeber"). Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

02

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben in zumutbarem Umfang vorbehalten. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail als Schriftform gilt.

03

§ 3 Leistungsbeschreibung

Das Dienstleistungsportfolio umfasst folgende Bereiche. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Für SaaS- und gehostete Lösungen wird eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt garantiert, ausgenommen geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

  • RPA-Beratung und -Implementierung: Analyse, Design und Implementierung von Robotic Process Automation mit UiPath und vergleichbaren Technologien
  • KI-Integration: Integration von Künstlicher Intelligenz in Geschäftsprozesse
  • Business Intelligence: Entwicklung von Reporting- und Analyselösungen
  • IT-Beratung: Strategische Beratung für die digitale Transformation
  • Schulungen: Projektmanagement-Zertifizierungen (PMP, CAPM) und RPA-Trainings
  • SaaS-Lösungen: Cloud-basierte Softwaredienste
  • Support und Wartung: Laufende Betreuung implementierter Lösungen
04

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen, Daten und Dokumenten, entscheidungsbefugten Ansprechpartnern, Zugang zu relevanten Systemen und Infrastruktur sowie Testumgebungen. Zwischenergebnisse sind vom Auftraggeber zeitnah zu prüfen; qualifiziertes Feedback ist innerhalb von 5 Werktagen zu geben, sofern nicht anders vereinbart. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftraggeber trägt die daraus resultierenden Mehrkosten.

05

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 20% in Österreich). Festpreise gelten nur, wenn ausdrücklich als solche bezeichnet. Abrechnung erfolgt nach Festpreis, Zeit und Material (T&M) auf Basis des tatsächlichen Aufwands zu vereinbarten Stundensätzen, oder monatlicher Pauschale für laufende Dienste und SaaS. Mindestverrechnungseinheiten: Vor-Ort-Leistungen 4 Stunden, Remote-Leistungen 1 Stunde. Angefangene Stunden werden auf volle 15-Minuten-Intervalle aufgerundet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten über EUR 10.000: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Erreichen definierter Meilensteine, 30% bei Abnahme. Verzugszinsen betragen 9,2 Prozentpunkte über dem aktuellen EZB-Basiszinssatz.

06

§ 6 Lieferung und Leistungserbringung

Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet werden; ansonsten handelt es sich um unverbindliche Zieltermine. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

07

§ 7 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung führt der Auftraggeber die Abnahme durch. Diese muss innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung erfolgen. Mängel sind bei der Abnahme schriftlich zu dokumentieren. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in den Produktivbetrieb übernimmt oder 10 Werktage ohne schriftliche Rüge wesentlicher Mängel vergehen.

08

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Verbraucher genießen die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich mit detaillierter Beschreibung zu melden. Bei berechtigten Mängelansprüchen kann der Auftragnehmer zwischen Verbesserung oder Austausch wählen. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung oder – bei wesentlichen Mängeln – die Wandlung verlangen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind: Mängel durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäße Nutzung, vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte Daten oder Systeme sowie höhere Gewalt.

09

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und Produkthaftungsansprüche. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den Auftragswert. Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbrechung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die jährliche Gesamthaftung ist auf den Netto-Auftragswert der vorangegangenen 12 Monate begrenzt, mindestens EUR 50.000. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich. Die Haftung für Datenverlust ist auf die Wiederherstellungskosten begrenzt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wären.

10

§ 10 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, streng vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Vertrauliche Informationen umfassen: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen und Know-how, Kundendaten und Geschäftsbeziehungen, Preise und Konditionen sowie unveröffentlichte Produkte und Strategien. Die Geheimhaltungspflicht gilt 3 Jahre nach Vertragsende. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder kraft Gesetzes offengelegt werden müssen.

11

§ 11 Datenschutz

Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein, insbesondere die DSGVO und das österreichische DSG. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12

§ 12 Eigentum und Nutzungsrechte

Alle Rechte an vorbestehenden Materialien, Software, Methoden und Know-how des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen ein nicht-exklusives, dauerhaftes Nutzungsrecht zur internen Nutzung und Weiterentwicklung, jedoch ohne das Recht zur Übertragung an Dritte ohne Zustimmung. Die Übergabe von Quellcode bedarf einer gesonderten Vereinbarung; Standardlieferungen umfassen nur ausführbare Programme oder Bots. Drittlizenzen wie UiPath unterliegen den jeweiligen Herstellerbedingungen und sind separat zu beschaffen.

13

§ 13 Künstliche Intelligenz (KI) Dienste

Dienstleistungen können KI-Technologien umfassen, darunter Dokumentenanalyse und -klassifizierung, natürliche Sprachverarbeitung (NLP), Prozessoptimierung und -empfehlungen sowie automatisierte Entscheidungsunterstützung. Bestimmte KI-Funktionen nutzen Drittanbieter-Dienste (z.B. Anthropic Claude). Der Auftraggeber wird darüber informiert und muss ausdrücklich zustimmen. KI-gestützte Analysen und Empfehlungen sind Entscheidungshilfen; der Auftragnehmer garantiert weder Richtigkeit, Vollständigkeit noch Eignung KI-generierter Ergebnisse. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Überprüfung KI-generierter Ergebnisse vor deren Verwendung, die Einhaltung des Datenschutzes bei der Dateneingabe sowie die Entscheidung über die Umsetzung von KI-Empfehlungen. Personenbezogene Daten dürfen nicht in KI-Systeme eingegeben werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart und geeignete Datenschutzmaßnahmen implementiert.

14

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Dauerleistungen (SaaS, Support) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere: wesentliche Vertragsverletzung trotz Abmahnung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sowie Insolvenzverfahren gegen eine der Parteien. Bei Vertragsende werden alle offenen Zahlungen sofort fällig, System- und Dienstezugang deaktiviert, Datenrückgabe/-löschungsrechte bestehen und Geheimhaltungspflichten bestehen fort.

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§ 15 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, die durch höhere Gewalt verursacht wird. Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Telekommunikations- oder Stromausfälle sowie Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer.

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§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wien, Österreich. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht abtreten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern; Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.